Gemäß der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (MIF-VO) vom 29. April 2015 treten verschiedene Regelungen zum 9. Juni 2016 in Kraft, die für alle Kartenzahlungssysteme in der Europäischen Union und damit auch für das girocard-System relevant sind. Die einzelnen Aspekte werden im Folgenden erläutert.
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